Das Barrierefrei-Konzept
Warum gibt es in NRW das Barrierefrei-Konzept zum Bauantrag?
In der Vergangenheit war barrierefreies Bauen immer schon Bestandteil der Bauvorschriften. Wegen fehlender weitreichenderer Regelungen ist es aber zu einem Umsetzungsdefizit gekommen.
Gleichzeitig hat Deutschland 2007 die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) unterzeichnet. In dieser werden die Rechte von Menschen mit Behinderung konkretisiert und spezifiziert, das Recht auf Teilhabe wird als Menschenrecht konkretisiert und über den Akt der Fürsorge oder Gnade gestellt. Artikel 9 der UN-BRK fordert die Barrierefreiheit unter anderem für bauliche Anlagen.
In der Tat hat sich das Land NRW zur Umsetzung verpflichtet. Bereits die zurückgezogene Landesbauordnung NRW (BauO NRW) 2016 ist darauf eingegangen. Um dem Umsetzungsdefizit entgegenzuwirken, ist das Barrierefrei-Konzept als Bauvorlage entwickelt worden, um die geplante Barrierefreiheit sichtbar und prüfbar zu machen.
Wo finde ich die Anforderungen an ein Barrierefrei-Konzept?
In NRW regelt die BauPrüfVO den Umfang, den Inhalt und die Anzahl der Bauvorlagen in verschiedenen bauordnungsrechtlichen Verfahren.
Angelehnt an die Art der Nachweisführung des Brandschutzkonzeptes (§9) wurden zum 01.01.2020 die Mindestanforderungen an ein prüfbares Barrierefrei-Konzept in § 9a geregelt.
Wie umfangreich ist ein Barrierefrei-Konzept?
Wenn das Barrierefrei-Konzept in NRW und nur für den Nachweis im Baugenehmigungsverfahren genutzt werden soll, dann gibt die BauPrüfVO NRW in §9a die Rahmenbedingungen für den Inhalt vor:
Für die einzelnen Bauteile formuliert die DIN 18040-1 Schutzziele. Diese müssen erreicht werden.
Durch Beschreibung im Text und zeichnerische Darstellung der Umsetzung barrierefreier Maßnahmen weist der Verfasser das Erreichen der Schutzziele nach.
Wann benötige ich ein Barrierefrei-Konzept?
Grundsätzlich wird ein Barrierefrei-Konzept für Neubauten notwendig, und zwar, wenn diese öffentlich zugänglich sind und gleichzeitig baurechtlich als große Sonderbauten eingestuft werden. Für beide Merkmale werden die Kriterien in der BauO NRW definiert.
Oft wird ein Barrierefrei-Konzept auch bei Änderungen und Nutzungsänderungen gefordert.
Wann kann sonst noch ein Barrierefrei-Konzept notwendig werden?
Wenn das Gebäude öffentlich gefördert wird, ist es wahrscheinlich, dass auch die Anforderungen von Zertifizierungsverfahren (>>QNG/>>DGNB) nachgewiesen werden müssen.
Weiter zusätzliche Nachweise können für Anforderungen aus dem >>Arbeitsstättenrecht oder >>Inklusionsvereinbarungen notwendig werden.
Sie benötigen einen Nachweis, dass Ihre Planung barrierefrei ist?
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Ortsaufnahme:
Naturerlebnisraum Wilder Kermeter
barrierefreier Wanderweg
Bild: bsb